Richtlinien

unsere

Richtlinien, Haftungsausschluss usw.

Wann ist die Buchung verbindlich?

Die Buchung ist nach Eingang von 25 % der Mietgebühr.und nach Erhalt der Buchungsbestätigung (schriftlich und/oder via E-mail) verbindlich.

Wann muss ich bezahlen?

Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung der Reservierung zu bezahlen. Der gesamte Betrag muss spätestens 30 Tage vor Anreisedatum auf dem Vermieterkonto eingegangen sein.

Was habe ich für Rechte?

Sollten Mängel bemerkt werden müssen diese dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden, jedoch spätestens 2 Tage nach Ankunft, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, die Mängel zu beseitigen.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig bezahle?

Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt, wird die Reservierung storniert.

Was gilt wenn ich stornieren will?

Ihr könnt schriftlich oder via E-Mail stornieren. Der Vermieter ist verpflichtet Eure Stornierung zu bestätigen. Storniert Ihr 45 Tage vor Anreisedatum, entstehen für Euch nur die Kosten der Anzahlung. Bei Stornierungen innerhalb von 20 Tagen vor Anreisedatum werden zusätzlich zur Anzahlung 100% der Miete in Rechnung gestellt. Ihr habt das Recht alternativ Ersatzmieter zu stellen. Wir empfehlen Euch eine Reiserückstrittsversicherung.

Was habe ich für Pflichten?

Ihr stellt sicher, dass Ihr zum Zeitpunkt der Buchung volljährig und voll geschäftsfähig seid. Ihr müsst Euch an die spezifischen Ordnungsregeln und festgelegten Bestimmungen des Ferienhauses/Ferienwohnung halten. Ihr haftet selbst für Schäden, die an dem gemieteten Objekt und dem Inventar von Euch, oder einer anderen Person in Eurer Gesellschaft verursacht werden. Ihr dürft das Ferienobjekt nicht zweckentfremden (Anwendung nur als Ferienobjekt)

Es dürfen nicht mit mehr Personen oder Haustiere im Ferienobjekt oder auf dem Grundstück übernachten als bei der Buchung bestätigt wurden.

Krieg, Naturkatastrophen, Streiks etc.:

Der Vermieter hat das Recht in gewissen Fällen (Naturkatastrophen, längerer Stromausfall, Probleme bei der Wasserversorgung, Schaden usw.) vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Vermietung aus diesen Gründen stark beeinträchtigt ist.

In solchen Fällen muss dem Feriengast das bereits Bezahlte komplett zurückerstattet werden, eventuell bereits genutzte Zeiten werden dabei anteilig verrechnet.